Set März 2012 ein beständiger Quell der Freude: Frankreich und die Pflicht, im Auto einen [glossary slug=’bildmarke‘]Alkoholtester[/glossary] mitzuführen. Nachdem schon im Januar davon die Rede war, dass (u.a. wegen mangelhafter Verfügbarkeit) diese Vorschrift zwar nach wie vor gelte, ihre Nichtbeachtung aber straffrei bliebe, bestätigte nun das französische Generalkonsulat in Stuttgart dem Auto Club Europa (A.C.E.), dass die Sanktion ausser kraft gesetzt sei.
Das heisst aber nicht „Prost und ab die Post“ – der Blutalkohol-Grenzwert von 0,5 Promille gilt nach wie vor – und die Strafen sind drakonisch: ab 750 EUR aufwärts. Dafür kann man in Frankreich gut 300 km Taxi fahren…